Beschluss der Bezirksmitgliederversammlung der DKP Nordbayern zur Solidarität mit der VVN-BdA
Die Bezirksmitgliederversammlung der DKP Nordbayern am 15. Dezember 2019 in Nürnberg hat zur Solidarität mit der VVN-BdA beschlossen:
Eine der bekanntesten Parolen der VVN-BdA lautet: „8. Mai: Befreiung – was sonst!?“.
Aktuell wird immer lauter die Frage gestellt: „VVN-gemeinnützig – Wer sonst?!“
Vielfältig sind die Aktivitäten der VVN-BdA: Bildungs- und Aufklärungsarbeit, internationale Begegnungs- und Versöhnungsarbeit, aktive Beteiligung am Protest gegen Naziaufmärsche und an antifaschistischen Aktionen und Eingreifen in gesellschaftliche Debatten.
Ihre Mitglieder leisten Zeitzeugenarbeit an Schulen und gestalten Gedenktage.
Unersetzliche Dokumente der Geschichte sind die von der VVN-BdA herausgegebenen Bücher und Materialien zu Leben und Wirken ehemaliger KZ-Insassen und antifaschistischer Widerstandskämpfer.
Völlig zurecht wies die VVN-BdA Bayern im Rahmen ihrer Kampagne gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht auf die Absurdität dessen hin, was ihr zur Last gelegt wird:
Der Slogan „Faschismus ist keine Meinung – sondern ein Verbrechen“ lasse laut Verfassungsschutz auf eine Gesinnung schließen, die sich gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt. Der Aufruf zur Blockade von Naziaufmärschen lasse gar Zweifel an ihrem Demokratieverständnis aufkommen.
Diese Wertungen zur VVN-BdA durch den bayrischen Verfassungsschutz fielen in eine Zeit, als der gleichen Behörde die Verstrickungen der rechten Szene in Bayern zum NSU oder auch nur dessen Existenz „entfallen“ sind.
Bis heute behindert derselbe Verfassungsschutz die Aufklärung von Straftaten und Gewaltverbrechen rechtsterroristischer Personen.
Die betrifft nicht nur Straftaten faschistischer Organisationen, sondern auch und insbesondere Straftaten von Staatsbeschäftigten in Polizei, Bundeswehr und Verfassungsschutzbehörden selbst. Der Anspruch an rechtsstaatliche Strafverfolgung wird dadurch untergraben.
Wir bleiben dabei: Rechtsterroristische Straftaten müssen ohne Ansehen der Person rückhaltlos aufgeklärt und geahndet werden! Faschistische Parteien und Organisationen müssen dem Grundgesetz entsprechend verboten und aufgelöst werden!
Dieser Staat zeigt in der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ausgerechnet einer Organisation wie der VVN-BdA ein hohes Maß an Heuchelei. Antifaschismus ist gerade in der heutigen Zeit ein Allgemeingut, das es zu schützen und nicht zu diffamieren und zu schädigen gilt!
Wir erklären uns solidarisch mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten und fordern ihre sofortige Wiederanerkennung als gemeinnützig!
Wir unterstützen die Petition „Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben“ auf openpetition.org
Solidarität mit der VVN-BdA!
=> Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben!
=> Erklärung des Parteivorstands der DKP
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